Neulich im Landgericht. Ich bin da, um pressemäßig zur Verhandlung eines jungen Mädchens zu gehen, die wegen Körperverletzung angeklagt ist – klingt nach einem soliden Vormittag. Doch dann der Rückschlag: die Verhandlung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, das Mädchen ist noch nicht volljährig.
Also stattdessen im Schwurgericht vorbeigeschaut. Dort auf der Anklagebank ein Mann geschätzt Anfang 50, sieht ein bisschen fies aus, irgendwie nach Aggressionsstau. Die Anklage: er soll seinen Lebensgefährten lebensgefährlich verletzt haben. Der tritt dann auch als Zeuge auf. Ist 69, schon ziemlich klapprig, und wie das im Alter oft so ist, mischt sich sein vermutlich bereits schlimmer gewordener Dialekt (irgendwas Alm-mäßig süddeutsches) mit einer insgesamt schlechter werdenden Aussprache und wirrem Inhalt zu einem vollkommen unverständlichen Gebrabbel. Der Richter wirkt etwas verzeifelt. Nach und nach ist dem Zeugen zu entwinden, dass ihm eines Abends sein langjähriger Lebensgefährte völlig unvermittelt mit der Bratpfanne ein paar Mal welche übergebraten hat. Dass er ihn danach auch noch mit verschiedenen Brot- und Buttermessern massakrierte, weiß der Zeuge schon nicht mehr, ist aber der festen Überzeugung, dass der Angeklage dies nicht mit Absicht getan habe und beeilt sich, diese Überzeugung zu Beginn jeden Satzes zu verlautbaren.
Die Kollegin sagt, das ist nix für uns, also diesen Ort der Verwirrung verlassen. Der Vergewaltigungsprozess läuft zwar schon seit Tagen, aber bevor man mit leeren Händen nach Haus geht, eben dort vorbeigeschaut. Gerade sagt ein Polizist aus und bemüht sich schwitzend um eine möglichst bürokratische Artikulationsweise. Der Angeklagte starrt auf seine Schuhe, das mutmaßliche Opfer ist auf dem Stuhl weitestmöglich nach vorn gerutscht, der Kopf nach hinten gekippt und regelmäßig entweicht ein lautes Seufzen.
Als nächstes sagt die beste Freundin des Opfers aus. Sie ist 17, ohne Beschäftigung, und tritt im Trainingsanzug auf, der fransige Kurzhaarschnitt sitzt. Ich bin kurz davor, mich bei der Regie zu beschweren über diese unrealistische und völlig überzogene Darstellung. Nach der Glaubhaftigkeit ihrer besten Freundin befragt, sagt sie “weiß nisch, die lügt öfters.” Als man wissen möchte, wie das Verhältnis des Opfers zum Angeklagten nach der Tat war, sagt sie: “Keine Ahnung. Das klingt jetzt vielleischt scheiße, aber das is nisch mein Leben.” Klingt scheiße, ja. Was genau sie bei der Polizei ausgesagt hat, weiß sie nicht mehr. Sie ist da so oft, da kann sie sich an einzelne Aussagen wie zum Beispiel zur Vergewaltigung ihrer besten Freundin nicht erinnern. Der Richter zeigt Verständnis.
Was danach das Opfer aussagt ist ziemlich erschütternd. Was allerdings auch erschüttert, ist die Tatsache, dass sie ein paar Wochen nach der Tat wieder bei ihm übernachtet hat, damit sie nicht in die Wohngruppe muss. Ich bin verwirrt – der ganze Tag hat mein Gehirn stark strapaziert, vielleicht komm ich nicht mehr mit? Drei Stunden im dunklen Fahrradkeller eingesperrt misshandelt werden und dann zwei Wochen später bei dem Typen auf der Couch übernachten, weil man zu besoffen ist fürs Wohnprojekt? Der Verteidiger sagt, er versteht das nicht. Ich muss ihm zustimmen. Ein weiteres Problem: das Mädchen ist zwar zur Polizei gegangen, dort aber bei erster sich bietenden Gelegenheit aus dem Fenster gesprungen und abgehauen, so dass eine rechtsmedizinische Untersuchung nicht stattfinden konnte. Keine Beweise.
In meinem Artikel kommt der Satz “Bück dich, Schlampe” vor – so ein boulevardesker Ansatz erschien irgendwie angemessen nach dem Tag.
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